Die vorliegenden Geschäftsbedingungen regeln das Verhältnis zwischen Sertronics AG und deren Kunden (nachfolgend “Partner” genannt). Die Geschäftsbedingungen kommen bei Bestellungen, Onlineshop, Serviceaufträgen oder Serviceerweiterungen zur Anwendung. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Partners finden keine Anwendung, auch wenn in Zusammenhang mit einer Bestellung oder Auftragserteilung auf solche hingewiesen wird.
Als maßgeblicher Preis gilt der jeweils bei Bestellungs-/Auftragseingang gültige Preis von Sertronics. Preisänderungen für noch nicht ausgeführte Lieferungen und Leistungen bleiben bei Änderungen der Rechnungsgrundlage vorbehalten, werden jedoch ohne anderslautende Vereinbarung dem Besteller frühestmöglich mitgeteilt. Die Preise verstehen sich in Schweizer Franken ex works vom Domizil der Sertronics. Die Kosten für Versandspesen, Auftragspauschale, Versicherung, sonstige Gebühren (SWICO, etc.) sowie die zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültige MwSt. werden gesondert verrechnet.
Der Vertrag zwischen dem Partner und Sertronics gilt als verbindlich zustande gekommen, wenn Sertronics nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach Erhalt des Auftrags diesen ablehnt.
Offerten sind zeitlich befristet und vertraulicher Natur. Sie dürfen keinesfalls an Dritte übertragen, abgetreten oder diesen zur Kenntnis gebracht werden. Auf Verlangen sind bei Ausbleiben von Bestellungen/Aufträgen sämtliche übergebenen Unterlagen vollumfänglich zurückzuerstatten.
Rücknahme oder Umtausch von vertragsgemäß gelieferten Produkten sind nicht möglich. Bei nicht vertragskonformer Lieferung werden nur fabrikneue Produkte in unbeschädigter Originalverpackung umgetauscht oder zurückgenommen. Jegliche Retoursendungen sind mit dem zuständigen Sachbearbeiter vorgängig abzusprechen. In jedem Fall sind Lieferschein- oder Rechnungsnummer anzugeben. Werden Produkte ohne gegenseitig getroffene Vereinbarung an Sertronics retourniert und von Sertronics akzeptiert, kann eine Umtriebsentschädigung belastet werden.
Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises ist Sertronics berechtigt, für dem Käufer gelieferte Produkte einen Eigentumsvorbehalt eintragen zu lassen. Der Partner ist verpflichtet, bei der Eintragung mitzuwirken, falls dies erforderlich sein sollte.
Bei Garantiereparaturen gelten die Garantiebestimmungen des Herstellers. Lehnt der Hersteller die Garantie gemäß seinen Bestimmungen ab, hat dies einen kostenpflichtigen Kostenvoranschlag oder Reparatur zur Folge. Ablehnungsgründe sind in der Regel Schäden durch äußere Einwirkung oder nicht feststellbare Gerätefehler.
Kostenvoranschläge werden bei Ablehnung eines Garantieantrags oder auf ausdrücklichen Wunsch erstellt. Die Frist für die Beantwortung durch den Kunden beträgt 10 Tage. Bei unbenutztem Ablauf der Frist oder Verzicht auf Ausführung des Kostenvoranschlags kann das Gerät retourniert werden. Die Prüfkosten und die Versandspesen trägt der Einsender des Gerätes als Auftraggeber.
Wird die Annahme der Rücksendung eines Gerätes verweigert, reagiert ein Kunde auf unterbreitete Kostenvoranschläge nicht respektive die Abholung durch den Kunden findet trotz Avis nicht statt, bleibt das Gerät bei Sertronics mit einer Lager- und Bearbeitungsgebühr pro Tag abholbereit. Der Kunde kann das Gerät noch während 3 Monaten gegen Erstattung aller Kosten abholen. Nach Fristablauf erlischt der Herausgabeanspruch des Kunden. Sertronics kann über das Gerät frei und entschädigungslos verfügen. Ein allfälliger Erlös wird der offenen Kundenrechnung gutgeschrieben.
Bei der Durchführung von Reparaturen kann es zu Datenverlusten kommen. Sertronics übernimmt keine Haftung für die Sicherung eines vorhandenen Datenbestandes. Es unterliegt allein der Verantwortung des Kunden, vor Reparaturauftrag für eine erforderliche Datensicherung Sorge zu tragen. Das Wiederherstellen des Datenbestandes obliegt dem Kunden.
Auf Leistungen von Sertronics wird eine Garantie von 3 Monaten beginnend mit der Ablieferung gewährt. Die Garantie bei Reparaturen beschränkt sich auf innerhalb der Garantiefrist auftretende Mängel, die nachweisbar ihre Ursache in Materialfehlern oder fehlerhafter Installation bzw. Reparatur durch Sertronics haben. Die Garantie beschränkt sich jedoch auf Reparatur oder Ersatz der mangelhaften Produkte oder Bestandteile oder die Vergütung des Sachwertes der nicht ersetzten Produkte oder Bestandteile.
Als Serviceerweiterungen gelten Garantieverlängerungen, Zusatzdienstleistungen zu bestehenden Garantien sowie Wartungsverträge. Bei Serviceerweiterungen gelten zusätzliche Bedingungen zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen gemäß Anhang A.
Beim Onlineshop gelten zusätzliche Bedingungen zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen gemäß Anhang B.
Erkennbare Mängel hat der Käufer innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Sendung unter Angaben über Art der Mängel schriftlich zu rügen. Der Lieferschein oder die Faktura ist beizulegen.
Lieferungen mit Transportschäden sind unter Vorbehalt anzunehmen, und die Schäden dem Transporteur sofort schriftlich anzuzeigen. Sertronics übernimmt keine Haftung für Transportschäden. Soll die begrenzte Schadenssumme durch den Transport erhöht werden, ist dies Sertronics separat in Auftrag zu geben.
Teile, welche Abnutzung unterworfen sind, Transportschäden sowie Schäden, welche durch Fremdeingriff, Änderungen, unsachgemäße Bedienung und Reinigung, mangelhafte Pflege und/oder Abnutzung entstehen, sind von der Gewährleistung ausgenommen.
Sertronics schuldet allfälligen Schadenersatz nur bei nachgewiesener grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichem Verhalten seiner Mitarbeitenden. Die Geltendmachung weiterer Gewährleistungsansprüche, insbesondere Minderungs-, Wandelungs- und Schadenersatzansprüche auch für Folgeschäden, sind ausgeschlossen. Erbringt Sertronics AG Dienstleistungen im Auftragsverhältnis eines Drittpartners, gelten bei Abweichungen die Garantiebestimmungen der Marke respektive des Auftraggebers.
Sertronics verpflichtet sich, alles daran zu setzen, um die von ihr angegebenen Termine einzuhalten, übernimmt jedoch keine Gewähr dafür. Der Partner erklärt sich bereit, auch Teillieferungen anzunehmen.
Nichteinhaltung der Lieferfrist durch Sertronics berechtigt den Käufer nur dann zum Rücktritt, wenn die Lieferung auch nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht erfolgt ist. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen durch den Partner ist ausgeschlossen.
Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Fakturadatum rein netto zahlbar. Maßgebend für die Einhaltung der Zahlungsfrist ist das Datum des Zahlungseingangs auf den Konten von Sertronics. Zu Teilzahlungen ist der Partner nicht berechtigt. Ebenfalls ist der Partner nicht berechtigt, Zahlungen wegen Beanstandungen zurückzuhalten oder Gegenansprüche zu verrechnen.
Nach Ablauf der Zahlungsfrist von 30 Tagen ist der Käufer im Verzug, und es werden ihm sämtliche Folgekosten sowie ein Verzugszins von 1 % pro Monat ab dem 31. Tag nach Fakturadatum berechnet. Bei Zahlungsverzug ist Sertronics berechtigt, für weitere Bestellungen Vorauszahlung zu verlangen, per Nachnahme zu liefern, noch nicht ausgeführte Lieferungen zurückzuhalten sowie ohne vorherige Nachfristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und ausgeführte Bestellungen zurückzufordern.
Nichtigkeit einzelner Teile dieser Geschäftsbedingungen oder der darauf Bezug nehmenden Verträge zwischen den Partnern berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Abänderungen der Geschäftsbedingungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung durch Sertronics.
Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Sertronics und dem Partner unterstehen schweizerischem Recht. Der Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit den einzelnen Lieferverträgen ist der Sitz der Sertronics AG.
Birmenstorf, 01. Januar 2020